Autowaschstrasse Glanzfahrt UG
Die Fahrzeugwäsche erfolgt ausschließlich unter Zugrundelegung der nachstehenden Bedingungen. Mit der Benutzung der Waschstraße erkennt der Benutzer diese Bedingungen an.
Der Betreiber gewährleistet eine den allgemein anerkannten technischen Standards entsprechende, ordnungsgemäße und schonende Reinigung der Fahrzeuge. Bei berechtigten Beanstandungen ist der Benutzer verpflichtet, diese unverzüglich nach Verlassen der Anlage zu melden. Nachträgliche Reklamationen können nicht berücksichtigt werden.
Der Benutzer hat die Bedienungs- und Einfahranweisungen des Betreibers und des Personals sowie die auf Hinweisschildern angegebenen Vorschriften strikt zu befolgen. Er ist verpflichtet, den Betreiber oder das Personal vor der Einfahrt auf alle Umstände hinzuweisen, die eine Beschädigung des Fahrzeugs verursachen könnten (z. B. defekte Fahrzeugteile, nachgerüstete Anbauten, Antennen, Dachgepäckträger, Spoiler, lose Teile etc.).
Der Betreiber haftet nur für Schäden, die nachweislich auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz seinerseits zurückzuführen sind. Für Schäden, die durch Nichtbeachtung der Benutzungs- oder Einfahrhinweise entstehen, wird keine Haftung übernommen.
Von der Haftung ausgeschlossen sind insbesondere:
Während der Wäsche ist das Fahrzeug im Leerlauf bzw. Stellung „N“ zu schalten, nicht zu bremsen, nicht zu lenken und den Motor nicht laufen zu lassen, sofern dies vom Personal angeordnet ist. Den Anweisungen des Betreibers oder Personals ist stets Folge zu leisten. Das Betreten der Waschstraße während des Betriebs ist untersagt.
Etwaige Schäden sind unverzüglich vor Verlassen des Betriebsgeländes dem Anlagenpersonal oder Betreiber mitzuteilen. Später gemeldete Schäden können nicht berücksichtigt werden. Das Fahrzeug ist dem Betreiber zur Überprüfung zur Verfügung zu stellen.
Der Benutzer haftet für Schäden, die durch Missachtung der Benutzungsregeln oder Anweisungen, durch ungeeignete Fahrzeugtechnik (z. B. defekte Bremsen, undichte Stellen, lose Teile) oder durch sonstiges Fehlverhalten verursacht werden.
Gerichtsstand für alle Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis ist der Sitz der Waschstraße.
Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.